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Muelheimer Verband freikirchlich-evangelischer Gemeinden (MV).
Mülheimer verband

Letzte Aktualisierung am 02.Dez 2011    

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Gemeindeleitung März 2008

  

Gemeindeleitung 

 Die Gemeindeleitung hat die Gemeinde zu führen, seelsorgergesamtlich zu betreuen und organisatorisch zu leiten. Sie ist der Gemeindeversammlung Rechenschaft schuldig. Sie besteht aus dem Gemeindeleiter (in der Regel der Pastor) und 7 weiteren Personen. Sie müssen den im Neuen Testament genannten Voraussetzungen entsprechen, mindestens 25 Jahre alt sein und über die Dauer ihrer Dienstausübung von dem Vertrauen der Gemeinde getragen sein, Sie werden alle 4 Jahre durch die Gemeindemitglieder gewählt. Vertreter der einzelnen Arbeitsbereiche können zur Beratung hinzugezogen werden, oder auf Antrag gehört werden

Gemeindeversammlung

 Die Gemeindeversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern der Gemeinde. Die Gemeindeversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag der Gemeindeleitung ist eine Zweidrittelmehrheit bei dem Entscheid über außergewöhnliche Vorhaben notwendig. Die Gemeindeversammlung nimmt Arbeits- und Rechenschaftsberichte entgegen und entscheidet über die Ziele und Schwerpunkte der Gemeindearbeit. Die Gemeindeordnung regelt die rechtliche Seite des Gemeindelebens.