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Die
Gemeindeleitung
hat die Gemeinde zu führen, seelsorgergesamtlich zu betreuen
und
organisatorisch zu leiten. Sie ist der Gemeindeversammlung Rechenschaft
schuldig. Sie besteht aus dem Gemeindeleiter (in der Regel der Pastor)
und 7 weiteren Personen. Sie
müssen
den im Neuen Testament genannten Voraussetzungen entsprechen,
mindestens 25 Jahre alt sein und über die Dauer ihrer
Dienstausübung von dem Vertrauen der Gemeinde getragen sein,
Sie
werden alle 4 Jahre durch die Gemeindemitglieder gewählt.
Vertreter der einzelnen Arbeitsbereiche können zur Beratung
hinzugezogen werden, oder auf Antrag gehört werden
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